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Wie zitiere ich aus dem Online-Lexikon des Jura (DIJU)?

Der gesamte Inhalt des Lexikon des Jura (DIJU) ist frei zugänglich und für alle einsehbar.
Leserinnen und Leser können Teile oder ganze Artikel frei zitieren, solange sie auf die Quelle des Textes verweisen.

Wie zitiere ich richtig? Hier sind unsere Vorschläge:

Vollständige Zitierform:

- Vorname Name (des Autors, der Autorin), «Titel des Artikels», Lexikon des Jura (DIJU), www.diju.ch, Stand: TT.MM.JJJJ

Beispiel: Claude Hauser, « Rassemblement jurassien », Lexikon des Jura (DIJU), www.diju.ch, Stand: 04.09.2013

Minimale Zitierform:
- Lexikon des Jura (www.diju.ch)

Zwischen diesen beiden Graden an Ausführlichkeit ist alles möglich. Wichtig ist uns auf jeden Fall der Verweis auf unsere Arbeit. Danke für Ihr Verständnis!

Autor*in der ersten Version: Philippe Hebeisen, 04/09/2013

Übersetzung: Kiki Lutz, 10/09/2013

Zitiervorschlag

Philippe Hebeisen, «Wie zitiere ich aus dem Online-Lexikon des Jura (DIJU)?», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://diju.ch/d/notices/detail/1003336-wie-zitiere-ich-aus-dem-online-ilexikon-des-jura-dijui, Stand: 18/04/2024.

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