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Fédération des communes du Jura bernois (FJB)

Die «Fédération des communes du Jura bernois FJB» (Verband der Gemeinden des Berner Jura) löste 1977 die «Association des responsables politiques ARP» ab. Es handelte sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die aus den Einwohner- und gemischten Gemeinden der Amtsbezirke Courtelary, Moutier und La Neuveville bestand. Die Gemeinden Biel und Evilard hatten in den Bereichen Sprache und Kultur ebenfalls ein Mitspracherecht und konnten nach Einverständnis der FJB in weitere Geschäfte mit einbezogen werden. Die Mitgliedschaft in diesem Verband leitete sich aus dem Gesetz vom 10. April 1978 ab (abgeändert am 9. November 1987 durch den Berner Grossen Rat), beruhte also nicht auf dem Willen der einzelnen Gemeinden, einem Gemeindeverband anzugehören. 1994 wurde die FJB durch den Regionalrat Berner Jura und Welschbiel ersetzt.
Das Ziel der FJB bestand darin, die Bestimmungen des Gesetzes vom 10. April 1978 über die Rechte der Zusammenarbeit des Berner Jura und der französischsprachigen Bevölkerung des Amtsbezirks Biel umzusetzen. Das Gesetz sicherte dem Berner Jura das Recht zu, dass alle Geschäfte betreffend Verfassung, Gesetzgebung und Dekrete der Vertretung des Berner Jura und der französischsprachigen Bevölkerung des Amtsbezirks Biel vorgelegt wurden, bevor sie im Grossen Rat zur Verhandlung kamen. Dieses Recht wurde von zwei verschiedenen Vertretungen ausgeübt: durch die jurassischen Grossräte/-innen im Berner Parlament und durch die in der FJB zusammengeschlossenen Gemeinden.
Sitz der FJB war Courtelary. Die Körperschaft war in drei Organe aufgeteilt: Regionalversammlung (Assemblée régionale), Regionalrat (Conseil régional) und Kontrollstelle (organe de contrôle).
Die Regionalversammlung, als höchstes Organ der FJB, bestand aus den Delegierten der bernjurassischen Gemeinden und des Amtsbezirks Biel (von den Gemeindeversammlungen oder -parlamenten gewählt) sowie aus den Grossräten/-innen aus dem Berner Jura und dem französischsprachigen Biel. Ihre vielfältigen Aufgaben umfassten den Erlass der FJB-Reglemente, die Wahl des Regionalrats, die Beratung der vom Berner Regierungsrat vorgelegten Geschäfte, die Verabschiedung des Budgets, den Jahresbericht, die Vereinbarungen der FJB sowie den Entscheid über die Weisungen, die der Regionalrat bei der Beantwortung der Geschäfte zu befolgen hatte. Die Beschlüsse der Regionalversammlung fielen meistens durch Mehrheitsentscheid.
Der Regionalrat vertrat die FJB nach aussen und behandelte alle Geschäfte, die ausserhalb des Aufgabenbereichs der Regionalversammlung lagen.
Die FJB beteiligte sich an der Gründung folgender Organisationen, mit denen sie zusammenarbeitete: Volkswirtschaftskammer des Berner Jura (Chambre d'économie publique du Jura bernois CEP), Verkehrsverein Berner Jura (Office du tourisme du Jura bernois), Cercle agricole du Jura bernois.

Autor*in der ersten Version: Emma Chatelain, 09/10/2013

Übersetzung: Kiki Lutz, 09/10/2013

Bibliografie

Ernest Weibel, Institutions politiques romandes, Freiburg, 1990, S. 155-156

Zitiervorschlag

Emma Chatelain, «Fédération des communes du Jura bernois (FJB)», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://diju.ch/d/notices/detail/4063-federation-des-communes-du-jura-bernois-fjb, Stand: 18/04/2024.

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