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Kommission der 24

Im März 1967 zeichnete sich in der offiziellen Berner Politik eine Wende in Sachen Jurafrage ab: Die Berner Regierung schlug einen Vorgehensplan in zwei Phasen vor. Verfasser des Plans waren Ernst Jaberg und André Ory.
Die beiden Stufen beinhalteten 1. eine Vorbereitungsphase (Situationsanalyse) und 2. eine Entscheidungsphase (Entwurf eines Massnahmenplans für den Kanton).
Ausser der Delegation des Regierungsrates für jurassische Angelegenheiten waren auch die 24 Abgeordneten der Kommission der 24 an der Ausarbeitung der ersten Phase beteiligt. Die zweite Phase wurde den Mitgliedern der eidgenössischen Kommission der guten Dienste für den Jura anvertraut.
Die K. wurde im Juni 1967 einberufen und setzte sich aus je zwölf deutsch- bzw. französischsprachigen Mitgliedern zusammen (zu den letzteren zählten auch die Bieler). Ihre Aufgabe war die Bestandesaufnahme der Jurafrage. Präsident war Robert Bauder, Ständerat und Berner Regierungspräsident und Vorsteher der Polizeidirektion, Sekretär war André Ory, Vorsteher des Amts für Beziehungen zur Öffentlichkeit des Kantons Bern.
Im April 1968 legte die K. ihren Bericht zur Jurafrage vor. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument in zwei Teilen. Vor seiner Veröffentlichung war das Papier Gegenstand intensiver Diskussionen der Delegation des Regierungsrates für jurassische Angelegenheiten, die das Geschehen genau verfolgte. Zudem war der Sekretär der K., André Ory, gleichzeitig Sekretär dieser Delegation. Die K. erreichte also gegenüber der Berner Regierung keine völlige Unabhängigkeit ihrer Handlungen.
Der erste Teil des Berichts trägt den Titel „Die Grundlagen zur Beurteilung der Jurafrage“. Darin wird versucht darzulegen, wie die jurassische Minderheit in beneidenswerter Weise von der gegenwärtigen Situation profitiere. Es werden verschiedene Themen behandelt, Verteilung der politischen Parteien, Abstimmungen, Schulen etc.
Im zweiten Teil mit Titel „Auf der Suche nach einer Lösung“ werden die Kontakte aufgezeichnet, welche die K. zu verschiedenen jurassischen Akteuren aufnahm, um den Zustand der Jurafrage aus verschiedenen Positionen zu beleuchten. Dieses Vorgehen verfolgt die K. besonders gegenüber dem Rassemblement jurassien RJ, der Union des Patriotes jurassiens UPJ und dem Groupement interpartis pour l’unité cantonale GIPUC. Dabei lehnte das RJ die Mitarbeit ab. Die beiden antiseparatistischen Gruppierungen machten jedoch gerne mit, im Falle des GIPUC sogar auf eigenes Verlangen. Auch die Statthalter im Jura und in Biel wurden befragt, die Gemeinden Biel und Laufen, die Wirtschaftsverbände, die Universität und die kulturellen Vereine, sowie die Kirchen.
Nach der Veröffentlichung des Berichts konnte im März 1970 die zweite Phase des Vorgehensplans durch die eidgenössische Kommission der guten Dienste für den Jura in Angriff genommen werden.


Autor*in der ersten Version: Emma Chatelain, 15/06/2010

Übersetzung: Kiki Lutz, 21/07/2014

Bibliografie

Commission des 24, Les données actuelles du problème jurassien, Bienne, Arts graphiques Schüler SA, 1968
Kommission der 24, Bericht zur Jurafrage, Biel, Graphische Anstalt Schüler AG, 1968
Emma Chatelain, « Nous sommes des hommes libres sur une terre libre ». Le mouvement antiséparatiste jurassien (1947-1975), son idéologie et ses relations avec Berne, Neuchâtel, 2007, S. 75-79

Zitiervorschlag

Emma Chatelain, «Kommission der 24», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://diju.ch/d/notices/detail/7284-kommission-der-24, Stand: 19/04/2024.

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