Die Aktion Bernisches Laufental ABL wurde unmittelbar nach der Laufental-Abstimmung vom 18. Juni 1978 ins Leben gerufen, als die Stimmberechtigten im damaligen Berner Amtsbezirk Laufen der Einleitung eines Anschlussverfahrens an einen Nachbarkanton deutlich zugestimmt hatten. Nach dieser Niederlage für das Vorgängerkomitee «Vereinigung für eine gesicherte Zukunft des Laufentals» entwickelte sich die ABL zur grössten und einflussreichsten berntreuen Vereinigung im langjährigen politischen Prozess um den Kantonswechsel des Laufentals. Die Organisation wurde von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet, das in der ersten Phase aus Kurt Nohl (FDP, Duggingen), Josef Kohler (CVP, Laufen) und Mario Cueni (SP, Zwingen) bestand.
Die ABL beteiligte sich besonders intensiv an der Kampagne zur Laufentalabstimmung vom 11. September 1983, in der es um die Wahl zwischen einem Übertritt des Amtsbezirks zum Kanton Basel-Landschaft oder einen Verbleib beim Kanton Bern ging. Sie veröffentlichte Artikel in ihrem Organ Die Entscheidung und in der Zeitung Der Volksfreund, verbreitete Flugblätter und ausführliche Propagandaschriften, darunter z.B. das vielen Beteiligten in Erinnerung gebliebene sog. Rote Büchlein. Dieses und andere Texte mit äusserst zugespitzten Argumentarien, emotionalen und angriffigen Formulierungen heizten den Abstimmungskampf an. Die dadurch entfaltete Propagandawirkung war beachtlich. Die Kampagne war auch aufwendiger und professioneller als die der Probaselbieter. In der späteren Beurteilung von Beteiligten beider Seiten (s. Basellandschaftliche Zeitung, 9. August 1997, S. 13) sowie auch Forschenden (s. Hänggi, S. 127) hatte dies konkrete Auswirkungen auf das Abstimmungsresultat.
Die ABL ging als Siegerin aus der Laufental-Abstimmung vom 11. September 1983 hervor. An der Urne sprachen sich die Stimmbürger/innen mit 56.7% gegen einen Kantonswechsel aus.
Schon bald darauf rückten Enthüllungen rund um den Berner Finanzskandal die ABL, ihre Abstimmungspropaganda und in der Folge den ganzen Volksentscheid in ein zweifelhaftes Licht. Am 22. August 1984 reichte der Berner Finanzrevisor Rudolf Hafner beim Grossen Rat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Berner Regierungsrat ein. Die daraufhin eingesetzte «Besondere Untersuchungskommission BUK» berichtete am 31. August 1985 unter anderem, dass die Berner Regierung die ABL heimlich und ohne gesetzliche Grundlage finanziell unterstützt hatte. Der Unterstützungsbeitrag belief sich auf CHF 273'281.- und war unrechtmässig dem Seva-Lotteriefonds entnommen worden – zusätzliche CHF 60'000.- waren schon kurz zuvor aufgeflogen. Der am 16. März 1986 veröffentlichte Revisionsbericht der ABL verriet, dass die Unterstützungsgelder aus Bern nicht weniger als 85 Prozent der gesamten Einnahmen der ABL vom 1. Juli 1979 bis zum 2. Oktober 1984 ausmachten. Die ungesetzlichen Zahlungen an ein privates Komitee verstiessen zudem gegen das vom Berner Regierungsrat Werner Martignoni unterzeichnete Stillhalteabkommen mit dem Kanton Basel-Landschaft, wonach sich beide Kantone jeglicher Einflussnahme auf die Selbstbestimmung des Laufentals zu enthalten hatten.
ABL-Exponent und Grossrat Rudolf Schmidlin räumte später ein, den Kanton Bern um Hilfe gebeten zu haben. Die ABL argumentierte, sie habe mit dieser Massnahme lediglich für gleichlange Spiesse sorgen wollen. Das Gewicht der Probaselbieter Mehrheit in der Bezirkskommission – die insgesamt CHF 1.3 Mio. gekostet habe – und die Ausstrahlung der zeitgleichen Abstimmungskampagne im Baselbiet hätten einen Informationsrückstand der Berntreuen zur Folge gehabt, der damit ausgeglichen werden sollte.
Die ABL konnte sich mit diesen Begründungen in rechtlicher Hinsicht jedoch nicht durchsetzen. Fünf Personen aus dem Umfeld der Laufentaler Bewegung reichten schon am 3. September 1985 Beschwerde gegen das Abstimmungsresultat ein. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, der auf zahlreichen Ebenen ausgetragen wurde, verfügte ein Urteil des Bundesgerichts am 20. Dezember 1988, dass die Abstimmung ungültig sei und daher wiederholt werden müsse. Der neue Urnengang wurde auf den 12. November 1989 angesetzt.
Bei der Eröffnung des neuen Abstimmungskampfes verspürte die ABL zunächst einen Einbruch. An der Orientierungsversammlung zum Thema «Grenzverschiebungen und ihre Folgen» vom 16. Juni 1989 versammelten sich rund 400 Teilnehmer/innen. Rudolf Schmidlin, inzwischen Grossratspräsident, räumte in einer Rede ein, dass die Art des Vorgehens nicht richtig gewesen sei. Er forderte aber auch die Offenlegung der Finanzen der Gegenseite und warf dem mit Steuergeldern finanzierten Bezirksrat Propaganda für das Baselbiet vor. Das Co-Präsidium der ABL wurde mit Hans-Peter Herrmann, Oswald Saladin und Willi Steiner neu besetzt. Auf eine Umbenennung der Organisation wurde verzichtet. Die zweite grosse Kampagne der ABL war damit eröffnet.
Zunächst legte die ABL dabei grosses Gewicht auf die Legitimierung ihrer Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Finanzskandal. Sie veröffentlichte Richtigstellungen und Beschuldigungen der Gegenseite, wonach diese selbst von fremden Geldern profitiere. Es wurde versucht, das Vertrauen der Stimmbürger/innen wieder zu gewinnen. Bald schon betrieb die ABL zusammen mit den anderen Proberner Komitees mindestens eine ebenso intensive Propagandakampagne, wie bei der ersten Abstimmung. In Erinnerung blieb vielen Beteiligten besonders die Gessler-Hut-Kampagne, bei der die Baselbieter als fremde Vögte verunglimpft und auf den Tell-Mythos angespielt wurde. Diesmal griffen zudem auch die neu gegründete Laufentaler Jugendgruppe (Jugendsektion der ABL) und verschiedene ABL-Ortssektionen mit eigenen Aktionen in den Abstimmungskampf ein.
Die Propaganda der Probaselbieter Seite, insbesondere der neu erstarkten Laufentaler Bewegung LB, stand diesmal den Proberner Werbetrommlern an Heftigkeit, Emotionalität und Professionalität in nichts nach. Schliesslich warf das Stimmvolk den früheren Entscheid an der Urne um und stimmte mit knappen 51.7% für einen Beitritt zum Kanton Basel-Landschaft.
Nach verlorener Abstimmung löste sich die ABL auf und ging zusammen mit anderen Proberner Komitees in der Vereinigung Berntreuer Laufentaler VBL auf.
Die ABL beteiligte sich besonders intensiv an der Kampagne zur Laufentalabstimmung vom 11. September 1983, in der es um die Wahl zwischen einem Übertritt des Amtsbezirks zum Kanton Basel-Landschaft oder einen Verbleib beim Kanton Bern ging. Sie veröffentlichte Artikel in ihrem Organ Die Entscheidung und in der Zeitung Der Volksfreund, verbreitete Flugblätter und ausführliche Propagandaschriften, darunter z.B. das vielen Beteiligten in Erinnerung gebliebene sog. Rote Büchlein. Dieses und andere Texte mit äusserst zugespitzten Argumentarien, emotionalen und angriffigen Formulierungen heizten den Abstimmungskampf an. Die dadurch entfaltete Propagandawirkung war beachtlich. Die Kampagne war auch aufwendiger und professioneller als die der Probaselbieter. In der späteren Beurteilung von Beteiligten beider Seiten (s. Basellandschaftliche Zeitung, 9. August 1997, S. 13) sowie auch Forschenden (s. Hänggi, S. 127) hatte dies konkrete Auswirkungen auf das Abstimmungsresultat.
Die ABL ging als Siegerin aus der Laufental-Abstimmung vom 11. September 1983 hervor. An der Urne sprachen sich die Stimmbürger/innen mit 56.7% gegen einen Kantonswechsel aus.
Schon bald darauf rückten Enthüllungen rund um den Berner Finanzskandal die ABL, ihre Abstimmungspropaganda und in der Folge den ganzen Volksentscheid in ein zweifelhaftes Licht. Am 22. August 1984 reichte der Berner Finanzrevisor Rudolf Hafner beim Grossen Rat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Berner Regierungsrat ein. Die daraufhin eingesetzte «Besondere Untersuchungskommission BUK» berichtete am 31. August 1985 unter anderem, dass die Berner Regierung die ABL heimlich und ohne gesetzliche Grundlage finanziell unterstützt hatte. Der Unterstützungsbeitrag belief sich auf CHF 273'281.- und war unrechtmässig dem Seva-Lotteriefonds entnommen worden – zusätzliche CHF 60'000.- waren schon kurz zuvor aufgeflogen. Der am 16. März 1986 veröffentlichte Revisionsbericht der ABL verriet, dass die Unterstützungsgelder aus Bern nicht weniger als 85 Prozent der gesamten Einnahmen der ABL vom 1. Juli 1979 bis zum 2. Oktober 1984 ausmachten. Die ungesetzlichen Zahlungen an ein privates Komitee verstiessen zudem gegen das vom Berner Regierungsrat Werner Martignoni unterzeichnete Stillhalteabkommen mit dem Kanton Basel-Landschaft, wonach sich beide Kantone jeglicher Einflussnahme auf die Selbstbestimmung des Laufentals zu enthalten hatten.
ABL-Exponent und Grossrat Rudolf Schmidlin räumte später ein, den Kanton Bern um Hilfe gebeten zu haben. Die ABL argumentierte, sie habe mit dieser Massnahme lediglich für gleichlange Spiesse sorgen wollen. Das Gewicht der Probaselbieter Mehrheit in der Bezirkskommission – die insgesamt CHF 1.3 Mio. gekostet habe – und die Ausstrahlung der zeitgleichen Abstimmungskampagne im Baselbiet hätten einen Informationsrückstand der Berntreuen zur Folge gehabt, der damit ausgeglichen werden sollte.
Die ABL konnte sich mit diesen Begründungen in rechtlicher Hinsicht jedoch nicht durchsetzen. Fünf Personen aus dem Umfeld der Laufentaler Bewegung reichten schon am 3. September 1985 Beschwerde gegen das Abstimmungsresultat ein. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, der auf zahlreichen Ebenen ausgetragen wurde, verfügte ein Urteil des Bundesgerichts am 20. Dezember 1988, dass die Abstimmung ungültig sei und daher wiederholt werden müsse. Der neue Urnengang wurde auf den 12. November 1989 angesetzt.
Bei der Eröffnung des neuen Abstimmungskampfes verspürte die ABL zunächst einen Einbruch. An der Orientierungsversammlung zum Thema «Grenzverschiebungen und ihre Folgen» vom 16. Juni 1989 versammelten sich rund 400 Teilnehmer/innen. Rudolf Schmidlin, inzwischen Grossratspräsident, räumte in einer Rede ein, dass die Art des Vorgehens nicht richtig gewesen sei. Er forderte aber auch die Offenlegung der Finanzen der Gegenseite und warf dem mit Steuergeldern finanzierten Bezirksrat Propaganda für das Baselbiet vor. Das Co-Präsidium der ABL wurde mit Hans-Peter Herrmann, Oswald Saladin und Willi Steiner neu besetzt. Auf eine Umbenennung der Organisation wurde verzichtet. Die zweite grosse Kampagne der ABL war damit eröffnet.
Zunächst legte die ABL dabei grosses Gewicht auf die Legitimierung ihrer Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Finanzskandal. Sie veröffentlichte Richtigstellungen und Beschuldigungen der Gegenseite, wonach diese selbst von fremden Geldern profitiere. Es wurde versucht, das Vertrauen der Stimmbürger/innen wieder zu gewinnen. Bald schon betrieb die ABL zusammen mit den anderen Proberner Komitees mindestens eine ebenso intensive Propagandakampagne, wie bei der ersten Abstimmung. In Erinnerung blieb vielen Beteiligten besonders die Gessler-Hut-Kampagne, bei der die Baselbieter als fremde Vögte verunglimpft und auf den Tell-Mythos angespielt wurde. Diesmal griffen zudem auch die neu gegründete Laufentaler Jugendgruppe (Jugendsektion der ABL) und verschiedene ABL-Ortssektionen mit eigenen Aktionen in den Abstimmungskampf ein.
Die Propaganda der Probaselbieter Seite, insbesondere der neu erstarkten Laufentaler Bewegung LB, stand diesmal den Proberner Werbetrommlern an Heftigkeit, Emotionalität und Professionalität in nichts nach. Schliesslich warf das Stimmvolk den früheren Entscheid an der Urne um und stimmte mit knappen 51.7% für einen Beitritt zum Kanton Basel-Landschaft.
Nach verlorener Abstimmung löste sich die ABL auf und ging zusammen mit anderen Proberner Komitees in der Vereinigung Berntreuer Laufentaler VBL auf.
Autor*in der ersten Version: Kiki Lutz, 12/03/2014
Letzte Änderung: 03/12/2015
Bibliografie
Basler Zeitung, 16.08.1983, 19. Juni 1989
Basellandschaftliche Zeitung BZ, 15. August 1983; 19. Juni 1989 S. 20; 9. August 1997, S. 13
Martin Brodbeck, «Vom Skandal zum guten Ende? Die Geschichte des Selbstbestimmungsverfahrens des Bezirks Laufen 1989 bis 1993», in Andreas Cueni (Hg.), Lehrblätz Laufental, Zürich 1993, S. 47-60
Heinz Buser et al., Beschlüsse, Bilanzen, Bilder. Dokumente zum Kantonswechsel des Laufentals 1970-2003, Liestal 2004
Claudio Hänggi, Die Laufentalfrage 1983-1993: die Verwendung scheinrational-emotionaler Propaganda zur Identitätsfindung eines regionalen Kollektivs, Historisches Seminar Universität Basel 1997, passim
Christian Jecker, «Vom Musterfall zum Skandal. Die Geschichte des Selbstbestimmungsverfahrens des Bezirks Laufen 1970 bis 1988», in Andreas Cueni (Hg.), Lehrblätz Laufental, Zürich 1993, S. 31-45
Marcel Schwander, «"Fast in einer Art Kriegszustand". Die Finanzaffäre und der Jurakonflikt», in Heinz Däpp et al. (Hg.), Finanzaffäre im Staate Bern, Basel 1986, S. 145-157
Basellandschaftliche Zeitung BZ, 15. August 1983; 19. Juni 1989 S. 20; 9. August 1997, S. 13
Martin Brodbeck, «Vom Skandal zum guten Ende? Die Geschichte des Selbstbestimmungsverfahrens des Bezirks Laufen 1989 bis 1993», in Andreas Cueni (Hg.), Lehrblätz Laufental, Zürich 1993, S. 47-60
Heinz Buser et al., Beschlüsse, Bilanzen, Bilder. Dokumente zum Kantonswechsel des Laufentals 1970-2003, Liestal 2004
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Christian Jecker, «Vom Musterfall zum Skandal. Die Geschichte des Selbstbestimmungsverfahrens des Bezirks Laufen 1970 bis 1988», in Andreas Cueni (Hg.), Lehrblätz Laufental, Zürich 1993, S. 31-45
Marcel Schwander, «"Fast in einer Art Kriegszustand". Die Finanzaffäre und der Jurakonflikt», in Heinz Däpp et al. (Hg.), Finanzaffäre im Staate Bern, Basel 1986, S. 145-157
Zitiervorschlag
Kiki Lutz, «Aktion Bernisches Laufental ABL», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://diju.ch/d/notices/detail/1003349-aktion-bernisches-laufental-abl, Stand: 11/10/2024.